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LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2003 - L 16 P 10/01 |
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LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Januar 2003 - L 16 P 10/01 (https://dejure.org/2003,18036)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Pflegeversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Pflegeversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückforderung von Pflegekosten; Gleichgeordnetes öffentlich-rechtliches Vertragsverhältnis ; Leistung ohne Rechtsgrund; Zahlung an früheren Vertragspartner; Verrechnungsabrede als Rechtsgrund
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 19.02.2001 - S 1 P 24/99
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2003 - L 16 P 10/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 102/00 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - zu Unrecht erbrachte Sozialleistung - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2003 - L 16 P 10/01
Die insoweit allein in Betracht zu ziehende und vom SG angewendete Vorschrift des § 50 Abs. 2 Satz 1 SGB X, wonach Leistungen, die ohne Verwaltungsakt zu Unrecht erbracht worden sind, zu erstatten sind, erfaßt ausschließlich Sozialleistungen i.S.d. §§ 1, 11 SGB I - Allgemeiner Teil - (BSG SozR 3-1300 § 50 Nr. 24 S. 80). - BVerwG, 13.02.1976 - IV C 44.74
Einlegung eines Widerspruchs durch nur einen Ehegatten gegen einen an die …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2003 - L 16 P 10/01
Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis bzw. solche, die wie hier nach Beendigung des selben aber im Zusammenhang mit diesem entstehen, können daher durch Verwaltungsakt nur geltend gemacht werden, wenn die Behörde (Sozialversicherungsträger) hierzu durch Gesetz oder untergesetzliche Norm ermächtigt ist (vgl. BVerwGE 89, 345; 59, 60; 50, 171). - BVerwG, 24.01.1992 - 3 C 33.86
Rückforderung - Beihilfevoraussetzungen
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2003 - L 16 P 10/01
Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis bzw. solche, die wie hier nach Beendigung des selben aber im Zusammenhang mit diesem entstehen, können daher durch Verwaltungsakt nur geltend gemacht werden, wenn die Behörde (Sozialversicherungsträger) hierzu durch Gesetz oder untergesetzliche Norm ermächtigt ist (vgl. BVerwGE 89, 345; 59, 60; 50, 171). - BVerwG, 26.10.1979 - 7 C 106.77
Rückforderung von Beihilfen zur privaten Lagerhaltung von Butter bei dessen …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2003 - L 16 P 10/01
Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis bzw. solche, die wie hier nach Beendigung des selben aber im Zusammenhang mit diesem entstehen, können daher durch Verwaltungsakt nur geltend gemacht werden, wenn die Behörde (Sozialversicherungsträger) hierzu durch Gesetz oder untergesetzliche Norm ermächtigt ist (vgl. BVerwGE 89, 345; 59, 60; 50, 171). - BSG, 24.04.1996 - 4 RA 37/94
Verzinsung der Nachzahlung aus der Altersversorgung der technischen Intelligenz
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2003 - L 16 P 10/01
Hierunter fallen aber nur die Vorteile, die nach den Vorschriften , des SGB zur Verwirklichung sozialer Rechte dem Einzelnen zugute kommen sollen, nicht aber Leistungen, die zwischen verschiedenen Leistungsträgern oder aufgrund besonderer Rechtsverhältnisse erbracht werden (BR-Drucks. 305/72 S. 20; BSG SozR 3-1200 § 44 Nr. 7 S. 22).